- Allgemeines
Die Sedlitzer Hütte ist eine Selbstversorgerhütte.
Die Hütte kann nur von Mitgliedern des Sedlitzer Bergfreunde e.V. und anderen DAV-Mitgliedern genutzt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand bzw. der Hütten-wart.
Für die Nutzung der Sedlitzer Hütte werden Gebühren erhoben, die vom Vorstand festgelegt werden. - Buchung/Reservierung
Die Sedlitzer Hütte hat eine Aufnahmekapazität von max. 15 Personen.
Buchungsanfragen sind über das Buchungsformular auf der Homepage zu stellen.
Bei einer Bestellung von Übernachtungsplätzen ist die genaue Anzahl anzugeben.
Eine Konkretisierung bzw. Stornierung ist bis 4 Wochen vor Anreise möglich, danach ist die volle Anzahl der gebuchten Plätze zu bezahlen.
Nutzer, die nicht Mitglied der Sedlitzer Bergfreunde sind, haben die Übernachtungsgebühr und eine Kaution von 50 € innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung im Voraus zu bezahlen.
Erst nach Zahlungseingang ist die Buchung gültig.
Sektionsveranstaltungen haben Vorrang vor Privatbuchungen. - Regeln für den Aufenthalt
Jeder Besucher achtet auf Ordnung und Sauberkeit.
Jeder Hüttengast hat sich nach Ankunft in das Hüttenbuch einzutragen. Mit der Eintragung in das Hüttenbuch erkennt jeder Besucher die Hüttenordnung an.
Das Abrechnungsformular ist komplett auszufüllen.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf dem Hüttenparkplatz gestattet.
Beim Zugang zur Hütte darf das Nachbargrundstück nicht betreten werden.
In der Hütte sind Hausschuhe zu tragen.
Der Ofen darf nur mit Holz befeuert werden.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. - Wasser und Energie
Mit Wasser und Strom ist sparsam umzugehen.
Die Hinweise am Waschraum und der Toilette sind unbedingt zu befolgen.
Die Wasserversorgung wird nur in der frostfreien Zeit gewährleistet.
Die Energieversorgung wird mittels Hauptschalter im Sicherungskasten unterbrochen. - Brandschutz
Es besteht generelles Rauchverbot in der gesamten Hütte.
Die Nutzung zusätzlicher Heizgeräte ist nicht gestattet.
Bei der Benutzung der Feuerstelle ist auf die geltende Waldbrandwarnstufe zu achten.
Bei Warnstufe 4 darf kein Lagerfeuer gemacht werden.
Das Lagerfeuer sollte nur so groß sein, dass es jederzeit gefahrlos gelöscht werden kann.
Beim Verlassen der Feuerstelle ist noch vorhandene Glut zu löschen - Verlassen der Hütte
Die Hütte ist in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen.
Angefallener Müll, Flaschen und Gläser sind wieder mitzunehmen.
Lebensmittel, Tee, Kaffee, Gewürze u. ä. dürfen nicht in der Hütte verbleiben und sind mit-zunehmen.
Aus dem Ofen ist die Asche zu entfernen und in der Lagerfeuerstelle zu deponieren.
Durch Betätigung des Hauptschalters wird die Hütte spannungsfrei geschaltet.
Sämtliche Fenster sind zu verschließen. - Zahlung des Nutzungsentgeltes
Die Abrechnung des Nutzungsentgeltes hat innerhalb von zwei Wochen mittels Überweisung auf folgendes Konto zu erfolgen:
Sparkasse Niederlausitz IBAN: DE42180550003011000947 BIC: WELADED1OSL
Das Abrechnungsformular muss im Original oder als pdf-File an den/die Buchungsverantwortliche/n geschickt werden. - Haftung
Eine Haftung für Gegenstände und bei Unfällen auf dem Gelände der Hütte wird vom Verein nicht übernommen. Bei jeglicher Art von Beschmutzung und Beschädigung der Hütte, des Inventars und des Grundstückes werden die Verursacher in jedem Fall schadensersatzpflichtig gemacht.
Die Hüttenordnung gilt ab 01.01.2014, redaktionelle Änderungen am 09.12.2024