NUTZUNGSORDNUNG

 Kletteranlage „SEDLITZER TURM“

  

Betreiber der Kletteranlage (Hausrecht):   Sedlitzer Bergfreunde e.V.

 

Die Anlage besteht aus einem Kletterfelsen (Schulter und Turm), drei Boulderfelsen, einer Kletterwand (3m hoch) sowie Nebenanlagen und dient ausschließlich der Ausbildung,  dem Training und der Ausübung des Klettersports.

 

Sportplatzgelände

Der Kletterfelsen steht auf dem Sportplatzgelände des SV Blau-Weiß Sedlitz e.V.. Die Sportplatzordnung ist einzuhalten. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Befahren des Sportplatzgeländes mit KFZ ist nur bis auf die Parkplatzstellflächen im Einfahrtsbereich des Sportplatzes bis vor das Sozialgebäude/Gaststätte zulässig. Keinesfalls darf bis an den Felsen herangefahren werden.
  • Das Betreten und Befahren des Fußballplatzes ist verboten.
  • Den Anweisungen des Platzwartes oder von Vorstandsmitgliedern des SV Blau-Weiß Sedlitz e.V. ist Folge zu leisten, sie üben das Hausrecht außerhalb der Kletteranlage aus.
  • Selbst verursachter Müll ist wieder mitzunehmen.
  • Während des Spielbetriebes ist das Klettern möglichst auf die platzabgewandte Seite des Felsens zu verlegen, in jedem Falle ist der Spielbetrieb nicht zu stören (laute Seilkommandos etc.)
  • Die aufgestellte DIXI-Toilette ist bei Bedarf zu benutzten. Die im Sozialgebäude vorhandene Toilette kann während der Öffnungszeiten der Gaststätte benutzt werden, die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit durch die Nutzer wird vorausgesetzt. Andere Räumlichkeiten (außer Gaststätte) dürfen nicht betreten werden.

Kletteranlage

 

 

Die Kletteranlage bitte sauber halten, Müll wieder mitnehmen!

 

  1. Benutzungsberechtigung
    • Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.

Die Sektion / der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen.

  • Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist mitzuführen und ggf. vorzuweisen.
  • Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen und ggf. vorweisen.
  • Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen« vorzulegen.
  • Formblätter für Einverständniserklärungen können auf der Homepage (www.sedlitzer-bergfreunde.de) heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original in der Kassenbox eingeworfen und bei jedem weiteren Besuch in Kopie mitgeführt werden.
  • Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
  • Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
  • Anweisungen des verantwortlichen Personals (Vorstand, Trainer, Turmverantwortlicher) sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das verantwortliche Personal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon zu schließen und zu räumen.
  • Gefahren beim Bouldern und Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung
    • Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.
  • Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
  • Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 40 m Länge verwendet werden.
  • Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan).
  1. Haftung
    • Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Für mitgebrachte Wertsachen des Nutzers, die in seiner Obhut bleiben, ist die Haftung des Betreibers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  1. Gültigkeit
    • Die Benutzungsordnung tritt am 29.08.2024 in Kraft.
    • Bei Eintritt ohne persönliche Anmeldung (Aushang BNO): Die vorliegende Benutzungsordnung wird vom Nutzer der Kletteranlage durch Betreten und Benutzung der Kletteranlage anerkannt.

Nutzungsregeln – richtiges Verhalten an den Kletter- und Boulderanlagen

 

  1. Du hast Verantwortung!
  • Du benutzt die Kletter- und Boulderanlagen eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
  • Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
  • Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!

 

  1. Fairness und Rücksichtnahme!
  • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
  • Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
  • Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
  • Magnesia oder Gebrauch ähnlicher Mittel ist untersagt.
  • Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen.
  1. Achtung Gefahrenraum!
  • An der Kletter- oder Boulderanlage können Gegenstände herabfallen
  • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
  • Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.
  1. Hindernisse wegräumen!
  • Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
  • Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).

 

  1. Bei Unfällen erste Hilfe!
  • Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Im Notfall Rettungsarzt anfordern über Notfallrufnummer 112.
  • Informiere den Turmverantwortlichen über den Unfall.
  • Auf Anfrage Personalien bekannt geben.
  1. Beschädigungen melden!
  • Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden (E-Mail: turm@sedlitzer-bergfreunde.de)
  • Veränderungen sind untersagt.
  • Routensperrungen beachten.
  1. Die Kletteranlage ist kein Spielplatz
  • Kinder beaufsichtigen.
  • Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern.
  1. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
  • Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen.
  • Lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
  1. Alkohol- Drogen- und Rauchverbot!
  • Nach Alkohol- oder Drogenkonsum nicht klettern und bouldern
  • Rauchen ist auf der gesamten Kletteranlage ist verboten.
  1. Handy, Musik und Tiere stören!
  • Handys lenken ab und können herunterfallen.
  • Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

Kletterregeln – Sicher Klettern

 

  • Partnercheck vor jedem Start!
  • Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
  • Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck:

–  Korrekt geschlossener Klettergurt?

–  Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?

–  Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?

–  Sicherungskarabiner geschlossen?

–  Seil ausreichend lang?

–  Seilende abgeknotet?

  • Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand!
  • Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.
  • Im Vorstieg direkt einbinden!
  • Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein.
  • Im Top Rope kannst du dich alternativ auch mit Safebiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden.
  • Sicherungsgerät richtig bedienen!
  • Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
  • Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern und hänge dich bei Bedarf in bodennahe anseilpunkte ein.
  • Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.
  • Alle Zwischensicherungen einhängen!
  • Griffe können ausbrechen, deshalb musst Du alle Zwischensicherungen einhängen.
  • Spontane Stürze sind immer möglich.
  • Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt.
  • Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen!
  • Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein.
  • Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.
  • Sturzraum freihalten!
  • Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
  • Klettere nicht im Sturzraum anderer.
  • Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
  • Vermeide Pendelstürze!
  • Kein Top Rope an einzelnem Karabiner!
  • Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner.
  • Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.
  • Pendelgefahr beachten!
  • Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.
  • Nie Seil auf Seil!
  • Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.11
  • Vorsicht beim Abseilen/Ablassen!
  • Abseilen/Ablassen hat ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ringen/Umlenkhaken und –Ketten zu erfolgen.
  • Informiere deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt.
  • Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
  • Achte auf einen freien Landeplatz.

 

  • Vorstieg hat Vorrang vor Top Rope!
  • Bei einem Vorstiegsversuch ist ein vorhandenes Topropeseil abzuziehen.
  • Bei Sturm, Schnee, Glätte oder Gewitter ist das Klettern und Bouldern untersagt!
  • Klettern bei Dunkelheit ist nicht erwünscht. Erhöhte Unfallgefahr!

Boulderregeln – Sicher Bouldern

 

  1. Aufwärmen!
  • Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.
  1. Sturzraum freihalten!
  • Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen.
  • Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
  • Kollisionen können zu Verletzungen führen.
  1. Spotten!
  • Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag ob dich jemand spotten kann. Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.
  1. Abspringen oder Abklettern!
  • Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst auf geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen.
  • Wenn möglich abklettern, statt abspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor.
  1. Auf Kinder achten!
  • Nimm Rücksicht auf Kinder.
  • Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht.

Sedlitz, den 29.08.2024

 

Sedlitzer Bergfreunde e.V.

Laugkfeld 22

01968 Senftenberg

Tel.:     +49 3573 79 62 21  /  +49 1575 156 76 98

E-Mail: turm@sedlitzer-bergfreunde.de oder info@sedlitzer-bergfreunde.de

www.sedlitzer-bergfreunde.de